Breitbandportal MV
Der Weg zum Breitbandportal MV

Schnellere Genehmigungsverfahren im Breitbandausbau durch Nutzung des Breitbandportals

Digitalisierung des Genehmigungsprozesses gem. §127 TKG

Gemäß § 127 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz (TKG) ist für die Verlegung oder Änderung von Telekommunikationslinien die schriftliche oder elektronische Zustimmung des Trägers der Wegebaulast erforderlich.

Im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetz (OZG) stellt das Bundesland Hessen mit dem Breitband-Portal eine digitale Lösung für die Zustimmung der Wegebaulastträger nach § 127 Abs. 1-3 und Abs. 6-7 TKG zur Verfügung. Durch die Nutzung des digitalen standardisierten Antrags- und Zustimmungsverfahrens, können alle Beteiligten von schnelleren Bearbeitungszeiten und einer höheren Qualität profitieren.

Das Breitbandportal wurde nach dem Prinzip Einer-für Alle (EfA) entwickelt und steht nun den (teilnehmenden) Bundesländern zur Nachnutzung zur Verfügung. Der Online-Dienst wird durch den hessischen IT-Dienstleister "ekom21" betrieben.  

Was kann der Dienst?

Die Digitalisierung des Antrags- und Bearbeitungsprozesses (Backend) ermöglicht eine Beschleunigung und Verbesserung der Zustimmungsverfahren im Breitbandausbau.

Wie funktioniert der Dienst?

Das Breitband-Portal ist eine Software-as-a-Service (SaaS)-Plattform, die eine standardisierte digitale Antragstellung und effiziente Sachbearbeitung unterstützt. Sie fördert die interaktive Zusammenarbeit zwischen Wegebaulastträgern und Telekommunikationsunternehmen. Ein zentrales Element der Plattform ist ein Geoinformationssystem mit einer interaktiven Kartenoberfläche. Neben der Verwaltung und Bearbeitung von Anträgen umfasst das Portal auch Funktionen zur Aktenführung. Die fortlaufende Weiterentwicklung der Plattform ist gewährleistet.

Voraussetzungen für die Nutzung

Das Breitband-Portal wird als „Software-as-a-Service“ (SaaS)-Lösung bereitgestellt. Das heißt, es ist keine zusätzliche Softwarebeschaffung oder Installation erforderlich.

Für die Nutzung des Dienstes genügen ein Internetzugang und ein Webbrowser. Der Zugriff für die Sachbearbeitung erfolgt über das sichere Netz des Bundes, dessen Anbindung im Rahmen des Onboardings geprüft und eingerichtet wird.

Hinweise zur Registrierung:

  • Wegebaulastträger registrieren sich direkt im Breitband-Portal (civento-Backend).
  • Antragstellende Unternehmen nehmen ihre Anmeldung über das bundeseinheitliche Unternehmenskonto mittels ELSTER-Login vor.

Kostenfreie Nutzung für nachnutzende Behörden in MV

Alle nachnutzenden Behörden können den Dienst in Mecklenburg-Vorpommern in Anspruch nehmen. Hierfür hat das Innenministerium MV die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen und die Finanzierung übernommen.

Bild: Briefumschlag als Symbol für die Kontaktaufnahme per E-Mail

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