Digitalisierung des Genehmigungsprozesses gem. §127 TKG
Gemäß § 127 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz (TKG) ist für die Verlegung oder Änderung von Telekommunikationslinien die schriftliche oder elektronische Zustimmung des Trägers der Wegebaulast erforderlich.
Was kann der Dienst?
Die Digitalisierung des Antrags- und Bearbeitungsprozesses (Backend) ermöglicht eine Beschleunigung und Verbesserung der Zustimmungsverfahren im Breitbandausbau.
Wie funktioniert der Dienst?
Das Breitband-Portal ist eine Software-as-a-Service (SaaS)-Plattform, die eine standardisierte digitale Antragstellung und effiziente Sachbearbeitung unterstützt. Sie fördert die interaktive Zusammenarbeit zwischen Wegebaulastträgern und Telekommunikationsunternehmen. Ein zentrales Element der Plattform ist ein Geoinformationssystem mit einer interaktiven Kartenoberfläche. Neben der Verwaltung und Bearbeitung von Anträgen umfasst das Portal auch Funktionen zur Aktenführung. Die fortlaufende Weiterentwicklung der Plattform ist gewährleistet.
Kostenfreie Nutzung für nachnutzende Behörden in MV
Alle nachnutzenden Behörden können den Dienst in Mecklenburg-Vorpommern in Anspruch nehmen. Hierfür hat das Innenministerium MV die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen und die Finanzierung übernommen.