Breitbandportal MV
Digitale Transformation in der Verwaltung – Einführung des Breitbandportals in MV

Digitalisierung des Genehmigungsprozesses gem. §127 TKG

Im Folgenden finden Wegebaulastträger und Telekommunikationsunternehmen alles Wissenswerte über das Breitbandportal MV.

Gemäß § 127 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz (TKG), ist für die Verlegung oder Änderung von Telekommunikationslinien die schriftliche oder elektronische Zustimmung des Trägers der Wegebaulast erforderlich.

Im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetz (OZG) stellt das Bundesland Hessen mit dem Breitband-Portal einen eine digitale Lösung für die Zustimmung der Wegebaulastträger nach § 127 Abs. 1-3 und Abs. 6-7 TKG zur Verfügung. Durch die Nutzung des digitalen standardisierten Antrags- und Zustimmungsverfahrens, können alle Beteiligten von schnelleren Bearbeitungszeiten und einer höheren Qualität profitieren.

Das Breitbandportal wurde nach dem Prinzip Einer-für Alle (EfA) entwickelt und steht nun den (teilnehmenden) Bundesländern zur Nachnutzung zur Verfügung. Der Online-Dienst wird durch den hessischen IT-Dienstleister "ekom21" betrieben.  

Schnellere Genehmigungsverfahren im Breitbandausbau durch Nutzung des Breitbandportals

Was der Dienst kann

Beschleunigung und Verbesserung der Zustimmungsverfahren im Breitbandausbau durch die Digitalisierung des Antrags- und Bearbeitungsprozesses (Backend).

 

Wie der Dienst funktioniert

Das Breitband-Portal stellt einen Online-Dienst bzw. eine Plattform (SaaS) dar, die eine standardisierte digitale Antragstellung und Sachbearbeitung ermöglicht. Es ermöglicht eine interaktive Zusammenarbeit zwischen Wegebaulastträgern und Telekommunikationsunternehmen. Es enthält ein Geoinformationssystem mit interaktiver Karte als Benutzeroberfläche. Neben der Antragstellung und -bearbeitung ist auch die Aktenführung integriert. Die kontinuierliche Weiterentwicklung ist gesichert.

 

Voraussetzungen für die Nutzung

Es ist keine zusätzliche Softwarebeschaffung oder -installation notwendig, denn das Breitband-Portal steht als „Software-as-a-Service“- Lösung (SaaS) zur Verfügung. Um den Dienst technisch nutzen zu können, werden nur ein Internetzugang und ein Web-Browser benötigt. Für die Sachbearbeitung erfolgt der Zugriff über das sichere Netz des Bundes (wird im Rahmen des Onboardings geprüft und eingerichtet).

Registrierung im Breitbandportal (civento-Backend) als Wegebaulastträger.

Registrierung als antragstellendes Unternehmen über das bundeseinheitliche Unternehmenskonto (via ELSTER-Login).

 

Kosten

Der Dienst kann in Mecklenburg-Vorpommern von nachnutzenden Behörden kostenlos genutzt werden. Hierfür wurden durch das Innenministerium alle rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen übernommen.

 

Unsere Aufgaben

  • Zentrale koordinierende Instanz im MV
  • Beratung und Information der normgebenden Stelle und des ZDMV im Rahmen des Regelbetriebes
  • Direkter Ansprechpartner für interessierte Nachnutzer (Landkreise, Gemeinden, Kommunen, Wegebaulastträger)
    • organisatorische Unterstützung beim „Onboarding Prozess“
    • Bereitstellung von Dokumenten
    • Schnittstelle zwischen WBLT und ekom21
  • Sammlung und Konsolidierung von Anforderungen und Features und Kommunikation an den IT-Dienstleister
  • Mitwirkung an Weiterentwicklung des Breitband-Portals über Teilnahme an der länderübergreifenden Expertengruppe und Entscheidung über die Aufnahme von Weiterentwicklungspaketen
  • Sammlung und Auswertung von Daten und Informationen während des Betriebs und Dokumentation des Geschehens im Zusammenhang mit der Nachnutzung
  • Öffentlichkeitsarbeit und Werbung

 

Relevante Links, Informationen und Schulungsangebote