Stellungnahme zur Mitverlegung
Steht in Ihrer Kommune/Ihrem Landkreis eine öffentlich geförderte
Baumaßnahme an, die laut Telekommunikationsgesetz (TKG) oder einer
anderen Rechtsgrundlage eine Mitverlegung von Breitbandinfrastrukturen
oder Leerrohren durch Sie vorsehen könnte?
Fordern Sie einfach über das untenstehende Formular die benötigte
Stellungnahme dafür an.
Welche rechtlichen Grundlagen gelten dabei?
Es können verschiedene rechtliche Grundlagen gelten.
Für eine Mitverlegung von passiver Netzinfrastruktur im Rahmen
Ihrer Baumaßnahme ist dies z.B. das Telekommunikationsgesetz (TKG).
Ab dem 01.12.2021 tritt das neuen TKG, als wesentlicher Teil des
Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes (TkModG), in Kraft.
Hierdurch wurden die Vorgaben der europäischen Richtlinie (sog.
Europäische Kodex für die elektronische Kommunikation, EU 2018/1972,
vom 11.12.2018) in nationales Recht umgesetzt.
In Hinblick auf frühere Anpassungen, sind die jetzigen Änderungen
des TKG umfangreicher und tiefgreifender. Etliche Regelungsbereiche
wurden grundlegend überarbeitet. Dies führte in der Folge auch zu
einer neunen Nummerierung (im folgenden Text mit „n.F.“ gekennzeichnet).
Aber auch behördliche Erlasse können für eine Mitverlegungspflicht
im Rahmen Ihrer Baumaßnahme maßgeblich sein.
Mitverlegungspflichten von passiver Netzinfrastruktur können im
Rahmen von geplanten Baumaßnahmen bei:
- Verkehrswegen oder Verkehrsprojekten (§146 TKG n.F.)
- der Erschließung von Neubaugebieten (§146 Abs. 2 TKG n.F.)
- umfangreichen Sanierungen von Gebäuden oder Neubauvorhaben,
- Baumaßnahmen an Beleuchtungsanlagen (Schreiben des EM M-V vom 18.02.2020)
entstehen.
Für wen ist eine Stellungnahme zur Mitverlegung relevant?
Je nach geplanter Baumaßnahme, unterscheiden sich die Zielgruppen
stark. Erfahrungsgemäß handelt es sich aber um Kommunen, Ämter,
Verkehrsbaulastträger, Zusammenschlüsse im Rahmen von Flurordnungsverfahren
(ländlicher Wegebau), Netzbetreiber und gelegentlich Privatpersonen.
Welches Ziel wird mit dem Antrag einer Stellungnahme
zur Mitverlegung verfolgt?
Der Breitbandausbau soll schneller und kostengünstiger erfolgen.
Um dieses Ziel zu erreichen, sollen Synergien (z.B. bei
Tiefbauarbeiten Ihrer Baumaßnahme) genutzt werden.
Warum übernimmt das BKZ diese Aufgabe?
Um die Ziele des TKG zu realisieren, wurden in Mecklenburg-Vorpommern
mit dem Landtagsbeschluss Nr.I.3 die Verfahrensabläufe angepasst
und auf die Kompetenzen der Fachstelle „Breitbandkompetenzzentrum
Mecklenburg-Vorpommern“ zurückgegriffen.