Stellungnahme zur Mitverlegung
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Stellungnahme zur Mitverlegung

Steht in Ihrer Kommune/Ihrem Landkreis eine öffentlich geförderte Baumaßnahme an, die laut Telekommunikationsgesetz (TKG) oder einer anderen Rechtsgrundlage eine Mitverlegung von Breitbandinfrastrukturen oder Leerrohren durch Sie vorsehen könnte?

Fordern Sie einfach über das untenstehende Formular die benötigte Stellungnahme dafür an.

Welche rechtlichen Grundlagen gelten dabei?

Es können verschiedene rechtliche Grundlagen gelten.

Für eine Mitverlegung von passiver Netzinfrastruktur im Rahmen Ihrer Baumaßnahme ist dies z.B. das Telekommunikationsgesetz (TKG).

Ab dem 01.12.2021 tritt das neuen TKG, als wesentlicher Teil des Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes (TkModG), in Kraft. Hierdurch wurden die Vorgaben der europäischen Richtlinie (sog. Europäische Kodex für die elektronische Kommunikation, EU 2018/1972, vom 11.12.2018) in nationales Recht umgesetzt.

In Hinblick auf frühere Anpassungen, sind die jetzigen Änderungen des TKG umfangreicher und tiefgreifender. Etliche Regelungsbereiche wurden grundlegend überarbeitet. Dies führte in der Folge auch zu einer neunen Nummerierung (im folgenden Text mit „n.F.“ gekennzeichnet).

Aber auch behördliche Erlasse können für eine Mitverlegungspflicht im Rahmen Ihrer Baumaßnahme maßgeblich sein.

Mitverlegungspflichten von passiver Netzinfrastruktur können im Rahmen von geplanten Baumaßnahmen bei:

  • Verkehrswegen oder Verkehrsprojekten (§146 TKG n.F.)
  • der Erschließung von Neubaugebieten (§146 Abs. 2 TKG n.F.)
  • umfangreichen Sanierungen von Gebäuden oder Neubauvorhaben,
  • Baumaßnahmen an Beleuchtungsanlagen (Schreiben des EM M-V vom 18.02.2020)
entstehen.

Für wen ist eine Stellungnahme zur Mitverlegung relevant?

Je nach geplanter Baumaßnahme, unterscheiden sich die Zielgruppen stark. Erfahrungsgemäß handelt es sich aber um Kommunen, Ämter, Verkehrsbaulastträger, Zusammenschlüsse im Rahmen von Flurordnungsverfahren (ländlicher Wegebau), Netzbetreiber und gelegentlich Privatpersonen.

Welches Ziel wird mit dem Antrag einer Stellungnahme zur Mitverlegung verfolgt?

Der Breitbandausbau soll schneller und kostengünstiger erfolgen. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen Synergien (z.B. bei Tiefbauarbeiten Ihrer Baumaßnahme) genutzt werden.

Warum übernimmt das BKZ diese Aufgabe?

Um die Ziele des TKG zu realisieren, wurden in Mecklenburg-Vorpommern mit dem Landtagsbeschluss Nr.I.3 die Verfahrensabläufe angepasst und auf die Kompetenzen der Fachstelle „Breitbandkompetenzzentrum Mecklenburg-Vorpommern“ zurückgegriffen.

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